Allgemeine Geschäftsbedingungen der Astoria GmbH
Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet.
1. Maklervertrag
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden (Verkäufer und/oder Käufer) und uns (Makler) kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Vereinbarung in Textform zu Stande. Ergibt sich nicht aus abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat.
2. Angebot
Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt. Ist dem Auftraggeber / Kunden unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns binnen 8 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.
3. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages (Verkäufer und Käufer) provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Provision
Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
Diese Provision beträgt:
a) Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten
Gesamtkaufpreis, von Käufer und Verkäufer je 3% zzgl. MwSt.
b) Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten, vom Grundstückseigentümer und
Erbberechtigten je 3% zzgl. MwSt.
c) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes (zahlbar vom Berechtigten) 1% zzgl. MwSt.
Bei Vermietung/Verpachtung zahlbar vom Vermieter / Verpächter:
a) Bei Wohnräumen 2 Monatsmieten zzgl. MwSt.
b) Bei Gewerberäumen, bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren, Mindestgebühr 3 Monatsmieten zzgl. MwSt.
c) Bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 3% zzgl. MwSt.
d) Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-Mietsumme 3% zzgl. MwSt.
Die gesamten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit der Tätigung des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc.
5. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Kommen andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie auch immer gearteten Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür unsere Provision fällig.
6. Auskunftsanspruch / Beurkundung
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Ausgangsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde. Der Kunde ist daher verpflichtet, den Makler rechtzeitig über Zeitpunkt und Ort des Beurkundungstermins sowie den beurkundenden Notar zu informieren.
7. Haftung
Sämtliche Objektbeschreibungen sowie sonstige schriftliche oder mündliche Informationen durch den Makler bezüglich des vertragsgegenständlichen Objektes wurden aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt und erteilt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
8. Schlussbestimmungen
Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.